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Vorinformation: Straßensanierung zwischen Vilshofen und Windorf: Vollsperrung auf der St 2125

PRESSEMITTEILUNG 16

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Passau, den 29.02.2024

Im Auftrag des Staatlichen Bauamts Passau wird die stark geschädigte Fahrbahn der Staatsstraße 2125 zwischen der Donaubrücke Vilshofen und Windorf saniert. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Mitte Mai beginnen und bis Mitte Juni dauern. In dieser Zeit ist die Staatsstraße zwischen der Donaubrücke Vilshofen und Windorf voll für den Verkehr gesperrt.

Die Bauarbeiten werden in zwei Bauabschnitten abgewickelt: Bauabschnitt 1 umfasst den Abschnitt zwischen dem nördlichen Brückenkopf der Donaubrücke Vilshofen bis zur Ortsdurchfahrt Windorf (Höhe Einkaufsmarkt). Die Arbeiten in diesem Bereich werden voraussichtlich 3 Wochen dauern.

Bauabschnitt 2 erstreckt sich von der Ortsdurchfahrt Windorf (Höhe Einkaufsmarkt) bis zur Kreuzung mit der St 2127: In diesem Bereich wird lärmmindernder Asphaltbelag eingebaut. Die Arbeiten werden rund 1 Woche dauern.

Während der Sperrzeit wird der überregionale Verkehr in beiden Bauabschnitten umgeleitet: Ab Vilshofen verläuft die Umleitungsstrecke über die Staatsstraße 2119 in Richtung Albersdorf und von dort weiter nach Reitern. In Reitern zweigt die Umleitungsstrecke auf die St 2318 ab in Richtung Rathsmannsdorf und auf der St 2127 zurück nach Windorf. In der Gegenrichtung verläuft die Umleitung analog.

Im Zuge der Baumaßnahme wird der bituminöse Fahrbahnaufbau erneuert, die Entwässerungsanlagen werden ertüchtigt. Ebenso wird die Straßenausstattung, d. h. Beschilderung, Markierung und Schutzplanken, im Baustellenbereich erneuert.

Da die Arbeiten zum Teil witterungsabhängig sind und nur zu niederschlagsfreien Zeiten ausgeführt werden können, kann schlechtes Wetter Terminverschiebungen zur Folge haben.

Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.

Tagesaktuelle Informationen zu Straßensperrungen und Umleitungen finden Sie unter www.bayerninfo.de

gez.

Sabine Süß
Pressestelle
Staatliches Bauamt Passau

Grundsteuerreform – die neue Grundsteuer in Bayern

Grundsteuerreform – die neue Grundsteuer in Bayern

Jeder Grundstückseigentümer war aufgefordert, eine Erklärung zum Grundeigentum abzugeben. Diese neuen Bewertungen werden vom Finanzamt festgesetzt und dann der Gemeinde mitgeteilt. Die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde erfolgt mit einem Grundsteuerbescheid. Seit dem Jahr 1997 (also seit 27 Jahren) ist der Hebesatz für die Grundsteuer bei 350 %.

Beispielrechnung:

Grundsteuermessbetrag (festgesetzt durch das Finanzamt)                    30  €

Hebesatz der Gemeinde                                                                                350 %        

Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde = Zahlbetrag an die Gemeinde

Rechnung:

30 €   x   350 %      =      105 €  (zu zahlende Grundsteuer an die Gemeinde)

 

Die neuen Grundsteuermessbescheide, festgesetzt durch das Finanzamt, werden nach und nach an die Grundstückseigentümer und an die Gemeinde übermittelt. Diese gelten ab dem 01.01.2025. Wenn alle Grundstücksmessbescheide vom Finanzamt vorliegen, kann durch den Marktgemeinderat über den neuen Hebesatz zum 01.01.2025 beraten und entschieden werden. Dann sind durch die Verwaltung neue Grundsteuerbescheide (rd. 2.000 Bescheide) zu erstellen und den Eigentümern zuzustellen.

 

!! Bitte und wichtiger Hinweis an Eigentümer !!

Überprüfen Sie die Festsetzungen im Grundsteuermessbescheid bzw. setzen Sie sich mit dem Inhalt der Festsetzungen im Grundsteuermessbescheid, erstellt durch das Finanzamt, auseinander, da diese Bescheide die Grundlagenbescheide für die Grundsteuerbescheide der Gemeinde sind.

 Auf diese Inhalte hat die Gemeinde keinen Einfluss!

Lediglich der Hebesatz wird durch die Gemeinde beschlossen und festgesetzt.